Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen Hobbywerkstatt-Offenbach und dem Mieter

Gültigkeitsbereich KFZ – Hobbywerkstatt Offenbach

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen GoAdi – Hobbywerkstatt Offenbach, im folgenden „Werkstatt“ genannt, sind von jedem, der diese nutzen möchte, im folgenden „Nutzer“ genannt, zu akzeptieren. Eine Nutzung der Werkstatt ist ohne Anerkenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.

Explizit wird, zur Absicherung der Werkstatt, auf den ausgehängten Haftungsausschluss hingewiesen: Die Nutzung der Werkstatt erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und auf eigenes Risiko! Die Werkstatt übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, sowie für fehlerhafte Reparaturen oder Arbeiten, bzw. für die Folgen fehlerhafter Reparaturen oder Arbeiten.

Die Benutzung der Werkstatt einschließlich des enthaltenen Inventars, Werkzeugs sowie aller Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe erfolgt auf eigene Gefahr.

Den Anweisungen der Inhaber ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, insbesondere solche gegen Sicherheitshinweise, haben einen Ausschluss aus der Werkstatt zufolge.

Falls sich der Nutzer mit den zu verwendenden Werkzeugen, Gerätschaften, Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen nicht auskennt, ist er verpflichtet, sich an den Inhaber zu wenden und so lange zu warten, bis er eingewiesen worden ist.

Sollte der Nutzer zu Beginn seiner Anwesenheit Beschädigungen an Inventar, Werkzeug und Maschinen feststellen, so sind diese Mängel dem Inhaber umgehend zu melden. Bei Unkenntnis muss der Nutzer beim Inhaber nachfragen.

Für entstandene Schäden an Inventar, Werkzeugen, Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen haftet der Nutzer in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

Bei unsachgemäßem Gebrauch von Inventar, Werkzeugen, Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen durch den Nutzer wird dieser zu Schadensersatz herangezogen.

Werkzeug, das bei sachgemäßem Gebrauch zu Schaden kommt ( z.B. durch Verschleiß ) und dessen Schaden dem Inhaber mitgeteilt wird, ist von Schadensersatzansprüchen seitens der Werkstatt ausgenommen.

Der Nutzer ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen zu halten sowie die gekennzeichneten Feuerlöscher im Brandfall auch tatsächlich zu benutzen.

Der Genuss von Alkohol und Drogen ist im Werkstattbereich streng verboten.

Auf ausreichende Sicherheitskleidung hat der Nutzer selbst zu achten.

Werden Kraftfahrzeuge oder Gegenstände bewegt, haftet im Schadensfall die Kfz- Haftpflichtversicherung des Halters, bzw. die Haftpflichtversicherung des Verursachers des Schadens.

Die Beratung durch Angestellte oder den Inhaber der Werkstatt ist unverbindlich. Sie befreit den Nutzer nicht von einer eigenen Prüfung des Services oder der Produkte auf ihre Eignung für die vorgesehene Verwendung. Auch Muster oder Proben stellen nur unverbindliche Anschauungsunterlagen dar.

Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt.

 

Die Entsorgung von Altteilen, Müll oder sonstigen Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen hat in die dafür vorgesehenen Behälter zu erfolgen. Bei Unkenntnis muss der Nutzer beim Inhaber nachfragen.

Werden die zur Reparatur benötigten Ersatzteile vom Nutzer mitgebracht, so ist dieser verpflichtet, alle Umverpackungen wieder mitzunehmen.

Der Nutzer der Werkstatt hat seinen Arbeitsplatz in einem gesäuberten und aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Insbesondere sind alle benutzten Werkzeuge gründlich zu reinigen. Bei Nichteinhaltung wird eine Pauschale von 10,00 € bis 15,00 €  fällig.

Die Werkstattmiete muss nach Abschluss aller Arbeiten in bar entrichtet werden. Eine Bezahlung mit EC – oder Kreditkarte ist nicht möglich.

Sofern schriftlich nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, sind Gerichtsstand und Erfüllungsort der Geschäftssitz der Werkstatt. Die Werkstatt ist jedoch berechtigt, den Nutzer, sofern er Vollkaufmann ist, auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen. Falls der Nutzer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland verlegt, ist der Gerichtsstand ebenfalls der Geschäftssitz der Werkstatt. Entsprechendes gilt, falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.