Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen Hobbywerkstatt-Offenbach und dem Mieter

§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen der Kfz-Hobbywerkstatt einschließlich Hebebühnen, Werkzeuge und Stellplätze.

§2 Vertragsgegenstand 
Der Betreiber stellt Werkstattflächen, Geräte und Stellplätze zur eigenverantwortlichen Nutzung bereit.

§3 Nutzung auf eigene Gefahr
Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Es erfolgt keine Anleitung oder Überwachung.

§4 Haftung
Der Betreiber haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Kunde haftet für alle verursachten Schäden.

§5 Schäden und Sauberkeit
Werkzeuge sind pfleglich zu behandeln. Für Schäden haftet der Kunde zum Wiederbeschaffungswert. Der Arbeitsplatz ist sauber zu hinterlassen.
Bei Verstoß wird eine angemessene Reinigungsgebühr erhoben.

§6 Sicherheitsvorschriften
Alle Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.

§7 Hausrecht
Der Betreiber übt das Hausrecht aus.

§8 Fahrzeuge und Stellplätze
Fahrzeuge sind unverzüglich nach Nutzung zu entfernen. Für nicht abgeholte Fahrzeuge wird eine Standgebühr erhoben.
Wird ein Fahrzeug trotz schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht abgeholt,
ist der Betreiber berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden zu verwahren.
Nach weiterer angemessener Fristsetzung ist der Betreiber berechtigt, das Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten.
Übersteigen die Verwahrkosten den Fahrzeugwert offensichtlich und ist der Kunde trotz mehrfacher Aufforderung nicht erreichbar,
ist der Betreiber berechtigt, das Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorschriften einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung zuzuführen.

Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Es wird ausschließlich die Stellfläche vermietet; 
ein Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag kommt nicht zustande. Insbesondere besteht keine Bewachungs- oder Überwachungspflicht seitens des Vermieters.
Für Schäden am abgestellten Fahrzeug, dessen Zubehör oder Inhalt sowie für Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen übernimmt der Vermieter 
keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters oder auf einer Verletzung wesentlicher 
Vertragspflichten.

Die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Der Nutzer ist verpflichtet, sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern und keine Wertsachen sichtbar oder unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurückzulassen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch Dritte, höhere Gewalt, Naturereignisse (z.B. Sturm, Hagel, Überschwemmung), Vandalismus oder sonstige 
außerhalb seines Einflussbereichs liegende Ereignisse.
§9 Pfandrecht
Es besteht ein gesetzliches Pfandrecht.

§10 Zahlung
Zahlungen sind sofort bar fällig. Zahlung mit EC/Kreditkarte sind nicht möglich

§11 Videoüberwachung
Das Gelände wird videoüberwacht zum Schutz von Kunden und Anlage.

§12 Datenschutz
Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.

§13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.